Habe ich einen Schulungsanspruch?

Als Betriebsrat müssen Sie über ausreichend Kenntnisse verfügen. Diese erlangen Sie über den Besuch von Seminaren und Schulungen zum Thema Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht. Grundlagenschulungen sollten alle neu gewählten Betriebsräte zu Beginn besuchen. Aufbauseminare können in der laufenden Amtszeit folgen.

Wer bezahlt die Schulungen?

Der Betriebsrat wählt das Seminar, der Arbeitgeber hat die Kosten zu tragen. Dazu gehören Seminargebühren, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Fahrtkosten.

Wie verhält es sich bei speziellen Schulungen?

Hier muss der Betriebsrat nachweisen, dass die Schulung für einen bestimmten Bereich seiner Arbeit erforderlich ist. Ein Seminar zum Thema „Sucht“ kann nur besucht werden, wenn es bestimmte Fälle in der Belegschaft gibt.