UNTERNEHMEN MIT MATRIXSTRUKTUREN
Ein Überblick zu arbeitsrechtlichen Themen
Von der „klassischen“ Unternehmensstruktur zur Matrixstruktur – in einigen Betrieben führt diese Veränderung zu erheblichen Verunsicherungen bei der Interessenvertretung: Weisungsrechte ändern sich, Entscheidungsstrukturen sehen anders aus und Beschäftigte sind verunsichert. Der Betriebsrat ist mit unterschiedlichen Entscheidern aufseiten der Geschäftsleitung konfrontiert. Das Seminar gibt einen Überblick über Begrifflichkeiten und Konsequenzen für die Betriebsratsarbeit.
Rechtliche Themen im Arbeitsverhältnis
- Vertikale und horizontale Arbeitsbeziehungen
- Aufspaltung zwischen disziplinarischer und fachlicher Weisung
- Wer ist Arbeitgeber?
- Wer ist Anspruchsgegner?
- Rechte der Beschäftigten
Rechte des Betriebsrats
- Informationsrecht bezüglich der Matrixstruktur
- Für wen ist der Betriebsrat zuständig?
- Wer ist in welchen Betrieb eingegliedert?
- Welche Betriebsvereinbarungen gelten?
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Anwaltskanzlei Löffler, Steigelmann, Krieger & Partner
Fachanwälte für Arbeitsrecht, Karlsruhe
Seit 30 Jahren zählt die Kanzlei Löffler, Steigelmann, Krieger & Partner zu den führenden Fachkanzleien für Arbeitsrecht im süddeutschen Raum. An den Standorten in Karlsruhe, Landau und Pforzheim schult, berät und vertritt sie Betriebsräte vieler Unternehmen in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, in Einigungsstellen oder im Falle von Umstrukturierungen beim Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans. Mit sieben Fachanwälten im Bereich Arbeitsrecht werden Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte u. a. bei Kündigung, Abwicklungsvertrag, Abmahnung, Lohn und Gehalt, Eingruppierung, Versetzung oder Arbeitszeugnis vertreten.
Zeitmanagement für Betriebsratsmitglieder
Es strömen viele Informationen und Ansprüche auf Betriebsräte ein und manchmal ist es schwierig, den Überblick zu behalten und Prioritäten zeitgerecht umzusetzen.
Gewinnen und Auswerten wirtschaftlicher Informationen im Unternehmen
Mitglieder von Betriebsräten, Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten sollen in die Lage versetzt werden, ihre Informationsrechte sachkundig und umfassend wahrzunehmen.