LEISTUNGSBEURTEILUNG

Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Bei der Einführung neuer Leistungsbeurteilungssysteme hat der Betriebsrat nicht nur umfangreiche Mitbestimmungsrechte, sondern es besteht ein hoher Aushandlungs- und Regelungsbedarf für das Beurteilungsverfahren. Die Regelungen müssen möglichst praxisnah erarbeitet, die Anwendung möglichst konfliktfrei mit den Betroffenen umgesetzt werden. Praxisgerechte Bestimmungen wie Leistungsmerkmale, Beurteilungskriterien und Beurteilungsstufen müssen zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung erarbeitet werden. Vorgesetzte wie Beschäftigte müssen mit den Bestimmungen umgehen können, die unmittelbar Auswirkungen auf die Arbeitsleistung und das Leistungsentgelt haben. Dies führt mitunter zu Streitpunkten, die in einem Konfliktverfahren zu klären sind.

GEEIGNET… für Betriebsratsmitglieder in nicht tarifgebundenen und in tarifgebundenen Betrieben. Auch die Branche spielt hier keine Rolle.

  • Leistungsbeurteilung – was heißt das überhaupt?
  • Was heißt Leistung bezogen auf die Arbeitsaufgabe?
  • Was soll als Leistung beobachtet, bewertet und beurteilt werden?
  • Bewertungsmerkmale und ihre Anwendung
  • Bewertung nach Punkten und Bezug zum Leistungsentgelt
  • Ablauf eines Leistungsbeurteilungsverfahrens
  • Ausgestaltung eines Leistungsbeurteilungsgesprächs
  • Dokumentation der Beurteilungsergebnisse und Reklamationsverfahren
  • Vorbereitung der Betroffenen
  • Mitbestimmung bei Entgeltfragen nach § 87 Abs. 1 Satz 10/11 BetrVG
  • Regelungen nach § 94 BetrVG und nach § 98 BetrVG
  • Mitbestimmungsrechte und Bezug zum Tarifvertrag
  • Regelungspunkte in einer Betriebsvereinbarung
  • Klärung eines Einführungsprozesses und Begleitung durch den Betriebsrat
Referent:innen

Volker Ochs
Industriesoziologe/Berufspädagoge M. A.,
Beratungsbüro für Organisationsentwicklung (bfo), Saarbrücken

Volker Ochs studierte Soziologie, Berufspädagogik und Arbeitswissenschaft. Mit seinem Beratungsbüro für Organisationsentwicklung berät er schwerpunktmäßig Arbeitnehmervertretungen der Automobil- und Elektroindustrie wie auch des Maschinen- und Anlagenbaus. Dabei begleitet er Betriebsräte bei den Veränderungsprozessen und berät sie, wie Arbeits- und Leistungsanforderungen zumutbar gestaltet werden können. Durch eine rechtzeitige und kritische Auseinandersetzung mit neuen Konzepten können bereits in den Planungsphasen die Maßnahmen und Umsetzungen beeinflusst und mitgestaltet werden