INDIVIDUALARBEITSRECHT IM BETRIEB

Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung jedes einzelnen Kollegen und jeder einzelnen Kollegin. Ohne Kenntnis von einzelvertraglichen Ansprüchen, gesetzlichen Mindeststandards und tariflichen Errungenschaften läuft die Interessenvertretung ins Leere. Das Spannungsfeld zwischen Individual- und Kollektivrechten sowie die Ausgestaltung und Sicherung von Individualansprüchen in kollektiven Regelungen werden im Einzelnen mit Beispielen aufgezeigt und erläutert.

  • Arbeitsvertrag
    • Arbeitsvertragsnachweisgesetz
    • Personalfragebogen: Welche Fragen sind bei der Einstellung zulässig?
    • Welche Arbeitspapiere sind für die Arbeitsaufnahme notwendig?
    • Einbeziehung des Tarifvertrags in den Arbeitsvertrag
  • Rechtsquellen und ihr Verhältnis untereinander
  • Kündigungsfristen
  • Entlohnung außerhalb des Tarifvertrags, Gleichbehandlungsgrundsatz, Rechte des Betriebsrats
  • Gratifikation, Anwesenheitsprämie, Rückzahlung
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei persönlicher Verhinderung
  • Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz
  • Überblick über die Arbeitsschutzvorschriften: Gewerbeordnung, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitszeitgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Kündigungsschutzgesetz
  • Ausschlussfristen, Verjährung und Verwirkung von Forderungen
  • Änderung und Beendigung des Arbeitsvertrags
  • Arbeitnehmerhaftung
Referent:innen

SFW, Steigelmann, Fischer, Weidner
Fachanwälte für Arbeitsrecht

Überragende Kenntnisse im Arbeitsrecht sind eine Voraussetzung, um erfolgreich zu sein. Es bedarf jedoch auch der handelnden Personen, die diese Kenntnisse strategisch klug umsetzen.
6 Anwältinnen und Anwälte haben die offiziell von der Anwaltskammer verliehene Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ erworben. Dieser Titel erfordert nachzuweisende Kenntnisse und Berufserfahrung durch jahrelange Tätigkeit im Arbeitsrecht und muss durch Bescheinigungen jährlicher Fortbildungen jeweils bestätigt werden.
Diese hohe Zahl an Fachanwälten für Arbeitsrecht weisen bundesweit nur wenige Anwaltskanzleien auf.

Seit über 30 Jahren zählt die Kanzlei zu den führenden Fachkanzleien für Arbeitsrecht im süddeutschen Raum. An den Standorten in Karlsruhe, Landau und Pforzheim schult, berät und vertritt sie Betriebsräte vieler Unternehmen in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, in Einigungsstellen oder im Falle von Umstrukturierungen beim Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans. Mit sieben Fachanwälten im Bereich Arbeitsrecht werden Arbeitnehmer:innen, Betriebs- und Personalräte u. a. bei Kündigung, Abwicklungsvertrag, Abmahnung, Lohn und Gehalt, Eingruppierung, Versetzung oder Arbeitszeugnis vertreten.