BEM: KRANKHEITSBEDINGTE KÜNDIGUNGEN VERHINDERN

Betriebliches Eingliederungsmanagement anwenden

Der Druck auf die Beschäftigten ist in den letzten Jahren beständig weiter angestiegen. Viele Menschen verlieren dadurch schon weit vor Erreichen des Rentenalters teilweise oder ganz ihre Arbeitsfähigkeit. Krankenrückkehrgespräche werden zum Teil dafür genutzt, krankheitsbedingte Kündigungen vorzubereiten und den Druck auf die Beschäftigten zu erhöhen. Es geht aber auch anders: Mit einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sollen Ausgliederungen verhindert und die Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. wiederhergestellt werden.

  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei BEM und Krankenrückkehrgesprächen (§ 87 BetrVG)
  • Zielsetzung des BEM (§167 SGB IX): krankheitsbedingte Kündigungen vermeiden – Arbeitsplätze erhalten
  • Nutzen der Gefährdungsbeurteilung zur Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen
  • Ansätze zur praktischen Gestaltung des BEM-Prozesses
  • Alternde Belegschaften und die Bedeutung der Prävention
  • Regelungsinhalte einer Betriebsvereinbarung zum BEM
Referent:innen

Tina Dachlauer
Gesundheitscoach und BGM- Juniormanagerin

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