DER RICHTIGE WEG ZUR BETRIEBSVEREINBARUNG

Vorbereitung, Verhandlung, Nachwirkung

Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen ist eine wesentliche Aufgabe von Betriebsräten. Die regelmäßige Überprüfung bestehender Betriebsvereinbarungen gehört neben dem Abschluss von Vereinbarungen zu neuen Themen zu den Kernaufgaben eines Betriebsrats. Das Seminar soll die Teilnehmenden in die Lage versetzen, bestehenden Handlungsbedarf zu erkennen und Strategien für das weitere Vorgehen zu entwickeln. Im Seminar werden die formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine Betriebsvereinbarung unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eingehend dargestellt. Ergänzend werden auf der Grundlage praktischer Erfahrungen verhandlungstaktische Aspekte mit den Teilnehmenden erörtert.

  • Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten
  • Überblick über die durch Betriebsvereinbarung regelbaren Angelegenheiten
  • Verhältnis von Betriebsvereinbarungen zu Tarifverträgen (§ 77 Abs. 3 BetrVG) – auch für nicht tarifgebundene Betriebe
  • Formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen
  • Rechtswirkung von Betriebsvereinbarungen
  • Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
  • Vorbereitung der Verhandlung
  • Erstellung von Betriebsvereinbarungsentwürfen
  • Einschaltung von Sachverständigen
  • Verhandlungstaktik
  • Einigungsstelle bei Scheitern der betrieblichen Verhandlungen
  • Umsetzung von Betriebsvereinbarungen
  • Durchführungsanspruch des Betriebsrats
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Verstößen gegen Betriebsvereinbarungen
Referent:innen

SFW, Steigelmann, Fischer, Weidner
Fachanwälte für Arbeitsrecht

Überragende Kenntnisse im Arbeitsrecht sind eine Voraussetzung, um erfolgreich zu sein. Es bedarf jedoch auch der handelnden Personen, die diese Kenntnisse strategisch klug umsetzen.
6 Anwältinnen und Anwälte haben die offiziell von der Anwaltskammer verliehene Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ erworben. Dieser Titel erfordert nachzuweisende Kenntnisse und Berufserfahrung durch jahrelange Tätigkeit im Arbeitsrecht und muss durch Bescheinigungen jährlicher Fortbildungen jeweils bestätigt werden.
Diese hohe Zahl an Fachanwälten für Arbeitsrecht weisen bundesweit nur wenige Anwaltskanzleien auf.

Seit über 30 Jahren zählt die Kanzlei zu den führenden Fachkanzleien für Arbeitsrecht im süddeutschen Raum. An den Standorten in Karlsruhe, Landau und Pforzheim schult, berät und vertritt sie Betriebsräte vieler Unternehmen in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, in Einigungsstellen oder im Falle von Umstrukturierungen beim Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans. Mit sieben Fachanwälten im Bereich Arbeitsrecht werden Arbeitnehmer:innen, Betriebs- und Personalräte u. a. bei Kündigung, Abwicklungsvertrag, Abmahnung, Lohn und Gehalt, Eingruppierung, Versetzung oder Arbeitszeugnis vertreten.